Die Stadt Krakow am See hat die Hebesätze 2010 für die Realsteuern wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H. 2. Gewerbesteuer 300 v.H.
Die Gemeinde Hoppenrade hat die Hebesätze 2010 für die Realsteuern wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v.H. 2. Gewerbesteuer 300 v.H.
In der Gemeinde Kuchelmiß sind die Hebesätze 2010 für die Realsteuern wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v.H. 2. Gewerbesteuer 200 v.H.
In der Gemeinde Dobbin-Linstow sind die Hebesätze 2010 für die Realsteuern wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 235 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 315 v.H. 2. Gewerbesteuer 300 v.H.
Laut Haushaltssatzung 2010 der Gemeinde Lalendorf sind die Hebesätze für die Realsteuern wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 200 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v.H. 2. Gewerbesteuer 200 v.H.
Laut Haushaltssatzung 2009 der Gemeinde Langhagen sind die Hebesätze für die Realsteuern wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H. 2. Gewerbesteuer 310 v.H.
Die Grundsteuer wird lt. § 27 Grundsteuergesetz (GrStG) für das Kalenderjahr festgesetzt. Fällig sind die Grundsteuer nach § 28 GrStG zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag kann auch am 1. Juli der Jahresbetrag entrichtet werden.
Bitte beachten Sie, dass für alle Grundstücke, bei denen sich seit der letzten Bescheiderteilung keine Änderungen bezüglich der Bemessungsgrundlage ergeben haben, keine neuen Bescheide verschickt werden. Die Grundsteuer wird durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des GrStG für das neue Jahr in der im letzten Kalenderjahr veranlagten Höhe festgesetzt.
Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach ihrer Veröffentlichung Widerspruch beim Amt Krakow am See eingelegt werden.
Um lästigen Mahn- und Säumnisgebühren aus dem Weg zu gehen, nutzen Sie die Möglichkeit des Lastschrifteneinzugs und füllen eine Einzugsermächtigung aus.
Mit folgendem Formular können Sie Ihren Hund an- oder abmelden.
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